
Nach § 10 KWG können Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter dem haftenden Eigenkapital einer Bank zugerechnet werden, jedoch nur: 1. wenn sie bis zur vollen Höhe am Verlust der Bank teilnehmen; 2. wenn sie erst nach Befriedigung der Gläubiger der Bank zurückgefordert werden können ( Nachrangigkeit ); 3. wenn sie der Bank mind. für di...
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